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Gebührenordnung Die Preise für die einzelnen RuheBiotope sind als eimalige Gebühr zu verstehen. Das Nutzungsrecht jeder Grabstelle erstreckt sich immer über 99 Jahre. Die RuheBiotope im RuheForst werden mit folgenden Entgelten vergeben: (1) EinzelBiotop (als Ruhestätte für eine Einzelperson) oder FamilienBiotop (als Ruhestätte für Familien- oder im Leben verbundene Personen) mit 12 Beisetzungsstellen Wertungsstufe 1 (durchschnittliche Naturausstattung/Lage): 2.975,00 € Wertungsstufe 2 (gehobeneNaturausstattung/Lage): 4.165,00 € Wertungsstufe 3 (sehr gute Naturausstattung/Lage): 5.355,00 € Wertungsstufe 4 (herausragende Naturausstattung/Lage): VB (2) Gemeinschafts-RuheBiotop: mit 12 Beisetzungsstellen Entgelt pro Beisetzungsstelle Wertungsstufe 1 (durchschnittliche Naturausstattung/Lage): 510,00 € Wertungsstufe 2 (gehobeneNaturausstattung/Lage): 820,00 € Wertungsstufe 3 (sehr gute Naturausstattung/Lage): 1.020,00 € Wertungsstufe 4 (herausragende Naturausstattung/Lage): VB, mindestens jedoch 1.200,00 € (3) Leistungen für Beisetzungen: Organisation der Bestattung, Herstellen der Graböffnung, Beisetzung der Urne sowie Verschließen des Grabes: 238,00 €/pro Beisetzung (4) Besondere zusätzliche Leistungen Vornahme von Beisetzungen außerhalb der Regelarbeitszeit (z.B. am Samstag): 119,00 €/pro Beisetzung zusätzlich zum Beisetzungsentgelt Gestellung, Beschriftung und Anbringung einer Gedenktafel (10cm x 12cm): 17,85 € Download: Gebührenordnung des RuheForst Eberswalde als PDF. |
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